BAUEN+ 3/2024

Energie/Wirtschaftlichkeitsberechnung

Abbildung zum Fachartikel »Mehr Transparenz und neue Ansätze in der Wirtschaftlichkeitsrechnung«: Struktur zur Kategorisierung von Akteursgruppen
Struktur zur Kategorisierung von Akteursgruppen (© KIT)

Andreas Enseling, Thomas Lützkendorf, Matthias Buchholz


Mehr Transparenz und neue Ansätze in der Wirtschaftlichkeitsrechnung

Methodenauswahl, Unsicherheit und Umgang mit Schattenpreisen


Maßnahmen zur Reduzierung des Wärmebedarfs bei Gebäuden werden auch in Zukunft einen Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen leisten müssen. Bei der Formulierung von gesetzlichen Standards und bei individuellen Konzepten spielen Fragen der Wirtschaftlichkeit eine Rolle. Eine mit Mitteln von ZUKUNFT BAU geförderte Methodenkonvention geht auf geeignete Vorgehensweisen der Wirtschaftlichkeitsrechnung ein und will mehr Transparenz bei den Bewertungsergebnissen schaffen.


Deutschland hat sich verpflichtet, im Jahr 2045 über einen klimaneutralen Gebäudebestand zu verfügen [1]. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sämtliche Mittel und Möglichkeiten zur Minderung von energiebedingten Treibhausgasemissionen ausgeschöpft werden. Eine Möglichkeit bietet die nachträgliche Verbesserung der energetischen Qualität von vorhandenen Gebäuden, deren Ende der Nutzungsdauer auch 2045 noch nicht erreicht ist.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) formuliert an derartige Maßnahmen Mindestanforderungen und macht gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit entsprechender Aktivitäten zu einer Voraussetzung [2]. Wie aber genau wird »Wirtschaftlichkeit« definiert und nachgewiesen? Sind Ergebnisse einer Wirtschaftlichkeitsrechnung, sowohl zur Begründung gesetzlicher Anforderungen als auch im konkreten Einzelfall, stets eindeutig und nachvollziehbar? Wie könnte die Transparenz verbessert werden und welche Trends einer Beurteilung der ökonomischen Vorteilhaftigkeit im weiteren Sinne sind zu beachten?

Dies wird vor dem Hintergrund einer von den Autoren veröffentlichten Methodenkonvention sowie nachstehend am Beispiel von Maßnahmen an Außenwänden von Bestandsbauten erläutert. Vorschläge und Feststellungen lassen sich auf die übrigen Bauteile und Maßnahmenpakete übertragen.

Die nachträgliche Wärmedämmung der Außenwände an einem bestehenden Gebäude reduziert die Transmissionswärmeverluste, verringert den Energiebedarf für die Beheizung und trägt damit zu einer Minderung der energiebedingten Treibhausgasemissionen bei. Ob diese Maßnahmen im Einzelfall, wie vom GEG gefordert und von Bauherren gewünscht, auch wirtschaftlich sind, hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab.

So sollte die nachträgliche Wärmedämmung der Außenwand im Bestand vorzugsweise in Kombination mit einer ohnehin notwendigen Instandsetzungsmaßnahme an der Gebäudehülle (hier beispielsweise einer Instandsetzung des Außenputzes) erfolgen, da dann lediglich die energiebedingten Mehrkosten der Wärmedämmung in die Wirtschaftlichkeitsrechnung eingehen müssen und hinsichtlich relevanter Kosten als Modernisierungsaufwand – im Unterschied zum Instandsetzungsanteil – zu interpretieren sind.

Daneben macht es einen prinzipiellen Unterschied, ob die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit im Sinne der Untersuchung des Verhältnisses von Aufwand und Nutzen aus der Perspektive des selbst genutzten Eigentums, des vermietenden Eigentums oder der öffentlichen Hand durchgeführt wird. Je nach Perspektive ändern sich die zu berücksichtigenden Eingangsgrößen und Randbedingungen.


Den ganzen Beitrag können Sie in der Mai-Ausgabe der Bauen+ lesen.
Informationen zur Abo-Bestellung

Diesen Beitrag finden Sie auch zum Download im Heftarchiv.


Weitere Artikel aus dem Themengebiet »Energie« in der Bauen+

 

NEWSLETTER

Der Newsletter für Energie, Brandschutz, Bauakustik und Gebäudetechnik informiert Sie alle zwei Wochen über branchenspezifische Nachrichten und Entwicklungen.

zur Newsletter-Anmeldung

Zurück zum Seitenanfang