BAUEN+ 2/2024

Gebäudetechnik/Planung

Flur in einem altersgerecht gebauten Gebäuden mit Handläufen links und rechts
Handläufe dienen der Sicherheit in altersgerecht gebauten Gebäuden (© Claudia Neuwald-Burg)

Klaus Helzel


Altersgerechtes Bauen: Anforderungen an die Planung

Wohnen im Alter und bauliche Sicherheit verbinden


Wer Wohnraum für ältere Menschen plant, muss auch spezielle Anforderungen an altersgerechtes Bauen beachten. Anders als bei Alten- und Pflegeheimen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für altersgerechte Privatbauten. In der Planung werden Konflikte zwischen Käufern und Bauträgern vermieden, wenn der Bedarf der Bewohner berücksichtigt und die Bauausführung transparent in der Baubeschreibung kommuniziert wird.


Bis 2035 werden zwei Millionen Wohnungen für Senioren fehlen. Die Versorgungslücke begründet sich durch den demografischen Wandel und fehlende staatliche Förderung des Wohnungsbaus. Problematisch ist auch, dass weder technisch noch juristisch definiert ist, was altersgerechtes Wohnen bedeutet.

Ein typischer Interessenskonflikt macht dies deutlich: Die Baubeschreibung beispielsweise weist die Erdgeschosswohnung als »altersgerecht« und »barrierearm« aus. Der Erwerber stellt sich darunter niveaugleiche Türschwellen vor, auch zur Terrasse. Doch die Begehung endet in einer Enttäuschung – am Terrassenaustritt ist eine zwei Zentimeter hohe Schwelle installiert. Die Bauausführung folgt damit der geltenden Bauordnung. Doch ist sie auch altersgerecht? Und erfüllen auch alle anderen zur Wohnnutzung erforderlichen Bereiche, z.B. der Abstellkeller, diese Anforderung?

Häufig bleiben Baubeschreibungen zum Thema »Barrieren« vage. Dabei wäre eine klare Zuordnung wichtig. Kommt es zum Rechtsstreit zwischen Bauträger und Erwerber, entscheiden Gerichte erfahrungsgemäß kontrovers. Lassen sich allein aus Begriffen wie »altersgerecht« technische Anforderungen ableiten? Und wenn ja, welche?

2018 wurde der Druck auf Bauträger durch das BGB verschärft. Es stärkt die Erwerber, denn gemäß § 650k gehen Zweifel bei der Auslegung der Baubeschreibung zulasten des ausführenden Unternehmens. Eine Herausforderung, die die Bauplanung berücksichtigen sollte. Zunächst gilt es, früh zu definieren, welche Bedarfe die Zielgruppe hat.


Barrieren des Alters

Mit dem Alter nehmen Kraft und Beweglichkeit ab. Sitzen, Stehen und Gehen werden erschwert. Kommen Schwindel und Gehstörungen hinzu, werden Treppen zur Gefahr. Auch Türen sind eine Hürde, wenn für das Öffnen zu viel Kraft aufgewendet werden muss. Hinzu kommt, dass die wichtigste Gehhilfe im Alter, der Rollator, zusätzlichen Platz in Innenräumen benötigt, vor allem mehr Rangierfläche.

Ebenso nimmt das Seh-, Hör- und Tastvermögen im Laufe des Lebens ab. Betroffene erkennen z.B. Farben und Umrisse schlechter, sie werden schneller von Licht geblendet. Das muss das Beleuchtungskonzept berücksichtigen. Grundsätzlich sind Senioren auch empfindlicher gegenüber Kälte, Hitze und Zugluft. Das gestiegene Bedürfnis nach Behaglichkeit spielt bei der Wahl des Heiz- und Belüftungssystems eine wichtige Rolle.


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