BAUEN+ 1/2024

Bauakustik/Schallschutz

Abbildung zum Fachartikel »Geringere Anforderungen an den Schallschutz«
Abriss eines Mehrfamilienhauses aus den 1950er-Jahren in Deutschland (© B. Gigla)

Birger Gigla


Geringere Anforderungen an den Schallschutz

Können wir von Japan lernen, um Baukosten zu senken?


Auf der Suche nach Lösungen zur Errichtung von kostengünstigem Wohnraum wird derzeit das Anforderungsniveau des Schallschutzes hinterfragt. Im internationalen Vergleich ist die Luftschalldämmung in Japan bei Weitem am geringsten. Probleme gibt es dabei kaum: In der japanischen Gesellschaft ist es zutiefst verpönt, seine Mitmenschen zu belästigen. Das ist in Deutschland anders. Absenkungen des Schallschutzniveaus würden Änderungen im Zusammenleben erfordern. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick.


Der Schallschutz ist insbesondere im Wohnungsbau ein bedeutsames Qualitätsmerkmal. Nach der europäischen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) und allen Landesbauordnungen gehört er zu den Grundanforderungen an Gebäude. Der Mindestschallschutz dient dem Gesundheitsschutz, insbesondere der Gewährleistung des ruhigen Nachtschlafs. Baumängel, die sich auf die Schalldämmung auswirken, werden von den Bewohnerinnen und Bewohnern zumeist in kurzer Zeit bemerkt und häufig beanstandet.

Vor dem Hintergrund des sich kontinuierlich verschärfenden Wohnungsmangels werden in Deutschland Stimmen laut, die zur Förderung des kostengünstigen Wohnraums Absenkungen im Schallschutzniveau für möglich halten. Die Diskussion wurde durch Bundesbauministerin Geywitz eröffnet, die im Februar 2023 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung äußerte, dass man darüber reden könne, »ob etwa die Auflagen zum Schallschutz gelockert werden könnten«. [1] Im gleichen Beitrag weist die Bundesbauministerin darauf hin, dass »darüber die Gesellschaft als Ganzes verhandeln müsse«.

Dieser Hinweis ist absolut berechtigt, weil ein geringerer Schallschutz eine größere Rücksichtnahme für das verträgliche Zusammenleben in Mehrfamilienhäusern erfordert. Durch kürzere Arbeitszeiten halten sich Menschen länger in ihren Wohnräumen auf, wobei der Freizeitlärm innerhalb der Gebäude zunimmt. Auch weitere Randbedingungen haben sich in den zurückliegenden Jahrzehnten geändert.

Zusätzlich zum demografischen Wandel sind Nutzungsänderungen entstanden: Wohnungen dienen heute nicht mehr vorwiegend dem Ausruhen nach langen Arbeitstagen, sondern werden auch als Homeoffice, Lernumgebung oder zur Pflege kranker Menschen genutzt. Zudem sind Lärmtoleranz und persönliche Vorstellungen von der Störwirkung von Lärm individuell sehr unterschiedlich. Dieses betrifft sowohl die Lärmintensität als auch dessen zeitliche Einwirkung. Die stärkere Rücksichtnahme würde daher zukünftig persönliche Einschränkungen erfordern.


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