Bei Bauanträgen mit externen technischen Anlagen zur Einsparung von Energie oder zur Nutzung erneuerbarer Energien werden Immissionsprognosen verlangt. Diese werden zumeist als überschlägige Prognosen (ÜP) nach TA Lärm erstellt und sind beispielsweise auch für Luftwärmepumpen erforderlich. Führt die überschlägliche Prognose zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte, ist eine detaillierte Prognose (DP) durchzuführen. Die Schallausbreitungsrechnung erfolgt dabei nach den Regelungen der DIN ISO 9613-2. Ein aktueller Entwurf der Norm stellt verbesserte Rechenverfahren zur Vorhersage von Schalldruckpegeln im Freien vor, die im folgenden Beitrag zusammengefasst werden.
Die Erstellung von überschläglichen Geräuschimmissionsprognosen für Bauanträge wird in Bauen+ Ausgabe 4/2024 beschrieben. Der Bedarf an Immissionsprognosen steigt, da im Zuge der Energiewende auch bei Wohnnutzungen zunehmend Anlagen außerhalb von Gebäuden betrieben werden. Typische Beispiele sind Luftwärmepumpen (LWP), Blockheizkraftwerke (BHKW) oder technische Einrichtungen zur Wärmespeicherung.
Nach dem Bestimmtheitsgebot der Verwaltungsverfahrensgesetze muss ein Verwaltungsakt inhaltlich vollständig, klar und unzweideutig sein. Im Falle von Geräuschemissionen muss die Baugenehmigung die für betroffene Nachbarn maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze z.B. durch einen Immissionsrichtwert konkret bestimmen.
Daher fordern inzwischen mehrere Bundesländer, dass die Baugenehmigung das gestattete Ausmaß der Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft durch Inhalts- oder Nebenbestimmungen festlegt. Hierfür ist im Bauantrag eine Vorhersage der Schalldruckpegel erforderlich. Die Genauigkeit der Immissionsprognose hängt wesentlich von der Zuverlässigkeit der Eingabedaten ab, insbesondere von den angenommenen Schallleistungspegeln der Anlage.
Die TA Lärm [1] unterscheidet bei der Ermittlung der Geräuschimmissionen zwei Prognoseverfahren:
Die ÜP ist für die Vorplanung und in Fällen ausreichend, in denen die nach ihr berechneten Beurteilungspegel zu keiner Überschreitung der Immissionsrichtwerte führen. In allen anderen Fällen ist eine DP durchzuführen. Eingangsgrößen sind für beide Verfahren der maßgebliche Schallleistungspegel der zu beurteilenden Anlage, die Entfernung zwischen der Anlage und dem maßgeblichen Immissionsort und mögliche Schallreflexionen oder Abschirmungen auf dem Schallausbreitungsweg. Bei der überschlägigen Prognose werden außer der Eigenabschirmung von schallabstrahlenden Gebäuden keine Abschirmungen berücksichtigt.
Für die Schallprognose von Anlagen außerhalb von Wohngebäuden im Zusammenhang mit der Energiewende ist aufgrund der geringen Entfernungen in der Nachbarschaft im Regelfall die überschlägliche Prognose ausreichend, wenn lärmverträgliche Anlagen betrieben werden. Die Rechenverfahren der detaillierten Schallausbreitungsrechnung und die oktavweise Betrachtung sind eher für größere Entfernungen und höhere Schallemissionspegel ausgelegt.
Grundlage der Schallausbreitungsrechnung für die detaillierte Prognose (DP) nach TA Lärm sind die Gleichungen in der internationalen Norm DIN ISO 9613-2, Ausgabe Oktober 1999, Abschnitt 6 [3]. Sie werden entsprechend den Regelungen nach DIN ISO 17534-1 [5] auch für Software für die Berechnung von Schall im Freien verwendet. Die letztgenannte Norm enthält auch ein Testszenario mit detaillierten Beispielrechnungen für die Überprüfung der Umsetzung der Rechenverfahren nach DIN ISO 9613-2.
Den ganzen Beitrag können Sie in der Januar-Ausgabe der Bauen+ lesen.
Informationen zur Abo-Bestellung
Diesen Beitrag finden Sie auch zum Download im Heftarchiv.
Weitere Artikel zum Thema Schallschutz