Kreativität und Produktivität in Büros können durch Hintergrundgeräusche und Gespräche anderer Personen beeinträchtigt werden. Optimale Arbeitsstrukturen erfordern daher eine sachgerechte Verbindung von architektonischer Gestaltung und akustischen Maßnahmen. Insbesondere bei offenen Raumstrukturen ist die Planung anspruchsvoll. Der folgende Beitrag berichtet in zwei Teilen über den aktuellen Stand der Planungsgrundlagen unter Berücksichtigung der Neufassung der VDI-Richtlinie 2569 und gibt praktische Hinweise.
Die Planung von offenen Büroumgebungen ist eine komplexe Aufgabe: Es sind Vorgaben aus Landesbauordnungen und Arbeitsstättenverordnung sowie gestalterische, organisatorische, arbeitswissenschaftliche, repräsentative und wirtschaftliche Randbedingungen zu integrieren. Sowohl die Arbeitsumgebungen selbst als auch die möglichen Maßnahmen zum Schutz gegen Störungen unterliegen einem ständigen Wandel.
Beispiele hierfür sind Digitalisierung, Änderungen im Kommunikationsverhalten oder z.B. die aufkommende Nutzung von »Active-Noise-Cancelling«-Kopfhörern zur individuellen Reduzierung von Hintergrundgeräuschen in Konzentrationsphasen. Viele Einflüsse sind bei Planungsbeginn nicht bekannt und können auch durch numerische Simulation nicht beschrieben werden.
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