Brandschutz/Dokumentation

Nicht erst seit Einführung von BIM in der Dokumentation von Bauwerken stellt sich die Frage nach dem richtigen digitalen Werkzeug. Angemessen angewendet können digitale Softwarelösungen helfen, die Qualität der Dokumentation zu verbessern und dabei den Zeitaufwand für die Dokumentenerstellung minimieren. Warum die lückenlose Dokumentation von Brandschutzeinrichtungen, wie z.B. Brandschutzabschottungen, notwendig ist und vor bitteren Rechtsfolgen schützt, zeigt der Autor in diesem Fachartikel auf.
Wenn baulicher Brandschutz nicht funktioniert, kann das katastrophale Folgen für Menschen, Tiere und Sachwerte haben. Daher fordern die Bauordnungen der Länder (vergl. § 14 MBO) wörtlich:
»Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.«
Zur Umsetzung dieser Forderung werden Gebäude ab einer bestimmten Ausdehnung (i.d.R. wird hier die Grundfläche herangezogen) durch Wände und Decken mit einer bestimmten Feuerwiderstandsfähigkeit in Brandabschnitte unterteilt. Zur Aufrechterhaltung dieser Schutzfunktion dürfen diese Decken und Wände grundsätzlich nicht durchbrochen werden.
Das ist jedoch in der Realität kaum umsetzbar, da die Nutzbarmachung eines Gebäudes i.d.R. Öffnungen für Türen, Tore und Installationen (z.B. Rohre und Kabel) verlangt. Ohne weitere Maßnahmen wäre damit die Funktion des Brandabschnitts nicht mehr gegeben und Feuer und Rauch könnten sich ungehindert ausbreiten.
Als wirksame Maßnahme für Installationsdurchbrüche sind deswegen sogenannte Schotts (auch Brandschotts, Brandabschottung, Brandschottung oder Brandschutzabschottung) zu installieren, die die notwendigerweise vorgenommene Wand- oder Deckenöffnung im Sinne des Brandschutzes wieder wirksam verschließt und somit die Feuerwiderstandsdauer des geöffneten Bauelements nach der Installation der Leitungen wiederherstellt sowie die Übertragung von Feuer und Rauch verhindert. Die Ausbreitung eines Brands in einen benachbarten Brandabschnitt wird damit abgewehrt oder zumindest verzögert.
Gesetzlich geregelt ist die Brandschutzabschottung in den Bauordnungen der Länder, die auf der MBO (Musterbauordnung siehe § 40 Abs. 1) der MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie siehe Punkt 4) bzw. der M-LüAR (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie) basieren.
Daneben gibt es weitere Rechtsvorschriften, Normen (DIN 4102-9 für Kabelschotts, DIN 4102-11 für Rohrschotts, DIN EN 1366-3 für die Prüfung der Schotts) und u.a. das VdS-Regelwerk.
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