Holzbauten liegen derzeit im Trend und zunehmend werden auch Bürogebäude in Holzbauweise neu errichtet bzw. durch Holzetagen aufgestockt. Bei Bauteilen des Holz-, Leicht- und Trockenbaus entstehen jedoch immer wieder bauakustische Probleme. Die Absenkung des Mindestanforderungsniveaus für die Trittschalldämmung von Holzdecken gegenüber Massivdecken in der aktuellen Norm DIN 4109-1 trägt nicht zur Vertrauensbildung bei. Teil 2 des Beitrags gibt Hinweise für die Planung.
Die akustischen Anforderungen für Bürogebäude in Holzbauweise wurden im ersten Teil dieses Beitrags, der in Ausgabe 6/2021 der Bauen+ erschienen ist, zusammengestellt. Mindestanforderungen an die Schalldämmung sind einzuhalten zwischen »fremden« Büroeinheiten unterschiedlicher Mieter bzw. Eigentümer. Sie betreffen typischerweise Deckensysteme und Trennwände und werden in der Norm DIN 4109 1 »Schallschutz im Hochbau« geregelt.
Innerhalb eines eigenen Bürogebäudes betreffen die Mindestanforderungen nur die Außenwände und die zulässigen Schalldruckpegel von gebäudetechnischen Anlagen. In diesem Fall ist die Schalldämmung zwischen den Büros bei der Planung auf Grundlage der betrieblichen Randbedingungen selbst festzulegen.
Hierbei sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, Lärm, ASR A3.7 zu beachten. Weiterführende Empfehlungen zur Bau- und Raumakustik in Büroräumen können der VDI-Richtlinie 2569 »Schallschutz und akustische Gestaltung in Büros« entnommen werden.
Zur sachgerechten Planung der Schalldämmung im Holzbau sind akustische Grundkenntnisse erforderlich, die im Folgenden zusammengefasst werden. Bei der bauteilbezogenen Schalldämmung zwischen dem Senderaum mit Lärmquelle und einem benachbarten Empfangsraum können drei Wirkungsweisen unterschieden werden (siehe Abb. 1):
Einschalige Bauteile sind typisch für den Massivbau. Ihre Direktschalldämmung hängt insbesondere von der Masse der Wand und von der Dichtigkeit ab. Abb. 2 stellt das Bau-Schalldämm-Maß R‘ als Funktion der Frequenz am Beispiel von zwei Wänden mit flächenbezogenen Massen von 210 kg/m2 und 420 kg/m2 dar. Die Schalldämmung steigt bei Verdoppelung des Flächengewichtes des Bauteils und bei der Verdoppelung der Frequenz um jeweils 6 dB (Bergersches Gesetz).
Die Wand (Abb. 2) mit einer Masse von 420 kg/m² erreicht mit einer Fläche von 12,5 m2 bei üblicher Ausstattung des Empfangsraums und flankierenden Bauteilen mit einer mittleren Masse von 300 kg/m2 ein bewertetes Bau-Schalldämm-Maß R’w von etwa 53 dB. Die zugrunde liegende Bezugskurve der Bewertung nach DIN EN ISO 717-1 wird in Abb. 2 angegeben. Sie dient der Ermittlung des Einzahlwerts der Schalldämmung, der bei 500 Hz abgelesen wird.
Den ganzen Beitrag können Sie in der Januar-Ausgabe der Bauen+ lesen.
Informationen zur Einzelheft- und Abo-Bestellung
PDF-Datei des kompletten Beitrags kostenlos herunterladen
Link