BAUEN+ 1/2023

Bauakustik/Schallschutz

Abbildung zum Fachartikel »Was bei der Raumakustik in Clusterschulen beachtet werden muss«
In der Hellerup-Schule gibt es so gut wie keine Wände. Verteilt auf drei Ebenen stehen den Schülerinnen und Schülern verschiedene Sitzgelegenheiten zur Verfügung. (© Bundeszentrale für politische Bildung, Fotograf: Tobias Brecht, Lizenz: cc by-sa/4.0/deed.de)

Birger Gigla


Was bei der Raumakustik in Clusterschulen beachtet werden muss

Empfehlungen für die weitere Entwicklung


Die seit den 1960er-Jahren geführte Diskussion zu architektonischen Konzepten für Lernräume und Lernwelten hat durch die Ergebnisse der PISA-Studie aktuell an Schwung gewonnen. Dabei wird der Begriff des Lernraums theoretisch sehr weit gefasst und berücksichtigt auch Erschließungs- und Aufenthaltsflächen als Lernumgebungen. Lösungen werden an der Schnittstelle zwischen Architektur und Pädagogik entwickelt. Hierbei werden Raumakustik und Sprachverständlichkeit überraschend wenig berücksichtigt. Der folgende Beitrag gibt Empfehlungen für die weitere Entwicklung.


Infolge der Ergebnisse der internationalen Schulleistungsstudie PISA werden bestehende schulische Lernkonzepte auch in Deutschland hinterfragt. Im Vordergrund aktualisierter pädagogischer Konzepte steht nicht mehr nur die Wissensvermittlung, sondern die Kompetenz, das Erlernte umsetzen zu können.

Hierfür werden parallel zur lehrplanmäßigen Vorbereitung auf Prüfungen zunehmend Projektarbeiten mit definierten Zielen bearbeitet. Das eigenständige Lernen und Arbeiten in Teams und die individuelle Förderung von Talenten und Interessen sollen verstärkt unterstützt werden. Frontalunterricht im traditionellen Modell der »Gangschulen« ist hierfür nur bedingt geeignet.

Der vorhandene Klassenraumbestand hat sich in den zurückliegenden 200 Jahren kaum verändert. In Österreich weisen typische Klassenräume z.B. eine Grundfläche von sieben mal neun Metern auf, was im 19. Jahrhundert durch Formeln wie »ein Quadratmeter für jedes Kind, eineinhalb Quadratmeter für den Lehrer und eineinhalb Quadratmeter für den Ofen« begründet wurde [1]. In den DGUV-Empfehlungen für gesundheits- und lernfördernde Klassenzimmer werden 2 m2 Grundfläche und 6 m3 Luftraum pro Schülerin und Schüler in einem Klassenraum als Mindeststandard angegeben. [2]

Die Empfehlungen verweisen auf das Konzept der »Fraktalen Schule«, die durch bauliche Planung bewegtes und lebendiges Lernen sowie gemeinsames Arbeiten in kleinen Gruppen ermöglicht. Hierzu wird die bisher vorherrschende rechteckige Raumstruktur von Klassenzimmern beispielsweise durch konzentrische bzw. wabenformähnliche Räume mit Lernnischen abgelöst.

In noch weitergehenden Konzepten lösen Cluster- und Großraumstrukturen das bisherige System von Gang und Klassenraum ab, wobei Flexibilität, Inklusion, Clusterung und Vernetzung wesentliche Konzepte sind. Als Cluster werden mehrere Bildungsräume verstanden, die sich um eine gemeinsame, oft als Marktplatz bezeichnet Mitte gruppieren. Häufig wird das Schulgebäude aus mehreren Clustereinheiten zusammengesetzt, die dann ihrerseits zu einer gemeinsamen Mitte hin orientiert sind, die als »Herz« der Schule dient.

Diese Mitte ist oft als zentrale Halle mit tribünenartigen Sitzstufen ausgeführt, die sowohl für Veranstaltungen als auch für das offene Lernen genutzt werden kann [3]. Unterrichts- und Aufenthaltsräume verschmelzen dadurch zu flexiblen Einheiten. Bei der Planung der Raumstrukturen werden auch Alter und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.


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