Dächer mit Photovoltaikanlagen erfordern eine komplexe Bewertung des Brandschutzes, denn die Anlagen können zu einer Zündquelle werden oder sich durch externe Zündquellen entzünden. Durch die zusätzliche Brandlast der PV-Elemente selbst und die Rückstrahlung durch PV-Elemente auf die darunterliegende Bedachung kann diese einer hohen Brandbelastung ausgesetzt sein.
Um das Brandrisiko auf solchen Dächern und eine Brandausbreitung in das Innere von Gebäuden zu minimieren, wird häufig empfohlen, unter PV-Anlagen ausschließlich eine nicht brennbare Dämmung zu verwenden. Vergleichsversuche haben gezeigt, dass durch die Verwendung einer nicht brennbaren Dämmung bei diesem Brandszenario nicht grundsätzlich ein höheres Sicherheitsniveau erreicht wird.
Die solare Nutzung von Dächern rückt unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der Energieversorgung zunehmend in den Fokus. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) strebt 215 GW installierte Photovoltaik-Leistung bis 2030 an. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, muss die jährliche Ausbaurate von gut 7 GW (Stand 2022) auf 22 GW ansteigen.
Zentrale, terrestrische Solaranlagen auf Freiflächen bilden in Deutschland eher die Ausnahme. Drei Viertel aller Anlagen sind dezentral auf Dächern von Wohnhäusern und gewerblichen Gebäuden installiert. In einigen Bundesländern muss bei Neubauten schon heute 60% der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen belegt werden.
Um schneller mit dem Ausbau voranzukommen, soll die Solardachpflicht künftig bundesweit eingeführt und auf bestehende Dächer ausgeweitet werden. Neben Wohnhäusern bieten sich insbesondere große Flachdächer von Industrie- und Lagergebäuden für die solare Stromerzeugung an.
Da Solaranlagen auf einer immer größeren Zahl von Dächern installiert sind, gibt es auch Brandereignisse mit diesen Dächern. Allerdings gibt es weder belastbare Erkenntnisse über die Zahl der Brände noch über deren Ursachen. Insbesondere ist nicht bekannt, in welchen Fällen der Brand durch die Solaranlage selbst oder durch externe Zündquellen verursacht wurde.
Dies gilt auch für die Frage, ob sich der Brand bei den betrachteten Brandereignissen über die PV-Module selbst, durch die Bedachung darunter oder durch die Kombination aus beiden ausgebreitet hat.
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